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ERBRECHT
Von der testamentarischen Verfügung über die Erbfolge bis hin zur Nachlassverwaltung – wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Begleitung.

Einen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, ist ratsam. Zum einen damit Vermögen rechtssicher und möglichst (steuer-)optimiert gestaltet übertragen wird. Und zum anderen um die Unternehmensnachfolge zu sichern.

Mit der Kanzlei Trentmann verfügen Sie über einen erfahrenen Partner, mit dem Sie Ihre Vermögensnachfolgeplanung rechtzeitig und sorgsam regeln können. In enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater beraten Sie unsere spezialisierten Fachanwälte und Notare in allen erbrechtlichen Konstellationen und gestalten für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen eine individuelle Lösung für Ihre Lebenssituation.

Vorsorgen ist der beste Weg, um der Zukunft Ihren Willen zu hinterlassen.

Unser Leistungsspektrum

  • Ansprechpartner für eine Beratung vor und nach dem Erbfall für Erblasser, Erben, Enterbte und Pflichtteilsberechtigte
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Vermächtnisanordnung)
  • Gestaltung und Durchführung lebzeitiger Vermögensübertragungen, vorweggenommene Erbfolge
  • rund um die Zukunft Ihres Unternehmens (z. B. Testament oder Nachfolge)
  • grenzüberschreitende Erbrechtsberatung
  • Vertretung in Vermächtnis- und Pflichtteilsangelegenheiten
  • Beratung bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Anfechtung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • prozessuale Vertretung Ihrer Rechte
  • Vertretung in Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht
  • Beratung in schenkung- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten
  • Nachlassbetreuung als Testamentsvollstrecker

Unsere Notariats-Leistungen

  • Testamente und Erbverträge
  • Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen
  • Übertragung von Immobilien auf Ehegatten/Angehörige bei Absicherung des Übertragenden
  • Gesellschaftsanteils-/Unternehmensübergabeverträge bei vorweggenommener Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Erbscheinanträge
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen

Ihre Ansprechpartner