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DL-InfoVo

Dienstleistungs-Informationspflichten

Angaben gemäß § 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Nr. 1
Firma, Rechtsform:
TRENTMANN PartG mbB Rechtsanwälte
Bei Tätigkeiten der Notare der jeweilige Notar: Marcus Trentmann, Katrin Piepho

Nr. 2
Anschrift:
28195 Bremen
Obernstraße 39-43
Telefon +49 (421) 33947-0
Telefax +49 (421) 33947-80
info@trentmann.info

Nr. 3
Rechtsform, Register:

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bremen PR 347 HB

Vertretungsberechtigte Gesellschafter
Godehard Trentmann, Marcus Trentmann, Hagen Biermann, Arne Kelm, Tim Brinkmann, Uwe-Jürgen Bohlen, Katrin Piepho, Claudia Drews, Daniel Kaisan, Denise Fromme

Nr. 4 und 6
Berufsbezeichnungen und zuständige Behörde:
Die in der Gesellschaft tätigen Berufsträger führen die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“, „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt und Notar“ oder „Rechtsanwältin und Notarin“.
Diese Berufsbezeichnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Sämtliche Rechtsanwälte sind Mitglieder der
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37
28195 Bremen

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen ist Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die zugleich als Notar zugelassenen Berufsträger sind Mitglieder der
Notarkammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37
28195 Bremen

Nr. 5
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27 a UStG): USt-IdNr. DE290959083

Nr. 7
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Keine

Nr. 8
Vertragsklauseln zum angewendeten Recht und zum Gerichtsstand: Keine

Nr. 9
Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen: Keine

Nr. 10
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:

Rechtsberatung

Nr. 11
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz für Berufshaftpflichtansprüche besteht für:

  • die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören;
  • Tätigkeiten vor europäischen Gerichten sowie Gerichten der Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungsschutz auch in türkischem Recht;
  • die weltweite Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht.

Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungsnehmer vor einem außereuropäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpflichtversicherungssumme.

 

Streitbeilegungsverfahren

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.