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VERWALTUNGSRECHT
Unsere erfahrenen Anwälte bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts.

Im Bereich des Verwaltungsrechts als Teil des öffentlichen Rechts vertreten wir Ihre Rechte als Bürger im Verhältnis zur Exekutive, den Verwaltungsbehörden des Staates.

Unter das Verwaltungsrecht fallen eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie das öffentliche Baurecht, Schulrecht, das Prüfungsrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Umweltrecht sowie das Beamtenrecht. Ein weiterer Schwerpunkt sind Studienplatzklagen. Die Kanzlei Trentmann vertritt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune außergerichtlich und gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten. Dies insbesondere im Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichem Verfahren gegen belastende Verwaltungsakte oder gerichtet auf den Erlass eines bisher abgelehnten begünstigenden Bescheids. Im Rahmen des Beamtenrechts verhandeln wir für Sie mit den Entscheidungsträgern in der Verwaltung, vertreten Sie in förmlichen Verwaltungsverfahren und setzen Ihr Recht gegen den Dienstherrn vor den Verwaltungsgerichten durch.

Unser Leistungsspektrum

  • Unterstützung im Antragsverfahren
  • Erhebung von Widersprüchen
  • Begleitung zu Terminen bei Behörden
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Vertretung im Klageverfahren

Ihre Ansprechpartner